Das sind die ...
Spielregeln
AGBs
Allgemeine Vertragsbedingungen
Wenn ihr euch für mich als eure Fotografin entscheidet ist mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine Terminreservierungsgebühr iHv. 30 % des Basispakets, zahlbar per Überweisung auf mein Bankkonto binnen 14 Tagen, zu leisten. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält die Auftragnehmerin das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externen Termine vereinbaren. Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Höhe bzw. nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zur Anzahlung gebracht, ist die Auftragnehmerin weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung allfällig geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr und wird bei Stornierung des Auftrages (nach der verbindlichen Buchung) einbehalten. Bei nachträglicher Änderung des Hochzeitsdatums und bei der nicht möglichen Wahrnehmung des neuen Termins durch die Fotografin, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Die Anzahlung wird im Fall einer Verhinderung der Fotografin am Hochzeitstag aufgrund von höherer Gewalt (Krankheit bzw. Unfall der Fotografin, Defekte der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, etc.) in voller Höhe zurückerstattet. Die übrigen 70 % des vereinbarten Preises sowie Zusatzstunden oder andere Leistungen werden dann final nach der Hochzeit abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf oben genannte Bankkonto zahlbar. Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, etc.) des Brautpaars nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf die oben angeführte Stornogebühr sowie auf den Einbehalt der Terminreservierungsgebühr. Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragsnehmerin unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil der Auftragnehmerin bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von der Auftragsnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert wer-den. Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann die Auftragnehmerin nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit der Auftragnehmerin abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.
Rücktritt
Isidora.Fotografie behält sich vor, dieses Angebot vor der Leistung der Reservierungsgebühr ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
Anfahrt
Bucht ihr mich in einem Umkreis von 50 km um 1120 Wien entfallen zusätzliche Kosten. Jeder weitere Kilometer wird mit 70ct in Rechnung gestellt. Bitte habt Verständnis, dass ich das vorab nicht individuell ermitteln und während unseres Erstkontakts berücksichtigten kann.
Haftungsausschluss
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Isidora Fotografie ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich jedoch in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu finden.
Bildrechte & gewerbliche Nutzung
Die Bildrechte bleiben bei Isidora Fotografie. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Instagram, Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urherber erbeten. Zum Beispiel “Fotos von Isidora Fotografie” oder eine Verlinkung auf die offizielle Social Media Seite. Jegliche Manipulation der Fotos und der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Isidora Fotografie ist berechtigt, die entstandenen Bilder für Zwecke der Eigenwerbung (Social Media, Flyer, Blog, etc.) zu nutzen. Sollte dies nicht gewünscht werden, können die Veröffentlichungsrechte für 500 € gekauft werden. Danach stehen die Bilder nur euch zur Verfügung.
Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass die Auftragsnehmerin die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden dürfen.
Postproduktion
Die Bildauswahl liegt bei mir. Ihr könnt sicher sein, dass ihr die schönsten Fotos bekommen werdet. Die Fotos werden mit meinem individuellen Farblook bearbeitet und leicht retuschiert. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.
Exklusiv Rechte
Isidora Fotografie ist der einzige professionelle Fotograf am besagten Hochzeitstag. Sie wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Gäste verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen Fremder nicht zustande kamen bzw. gestört haben. Die hiermit gebuchte Fotografin ist bei den Brautpaaraufnahmen der einzige Fotograf. Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für die Auftragnehmerin gegeben ist. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls engagierten Hochzeitsplaners/-planerin, die Auftragnehmerin von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Fotoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren. Die Auftragnehmerin ist nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen verantwortlich.
Copyright © Isidora Fotografie 2022 – Supported by AB Web Design – All rights reserved